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LAG Hessen, 11.12.1996 - 1 Sa 1073/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94
Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik
Auszug aus LAG Hessen, 11.12.1996 - 1 Sa 1073/95
Zwar könnten sich aus dem Urteil des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1995 im Revisionsrechtsstreit 4 AZR 479/94 Zweifel ergeben, ob die genannte rechtliche Einordnung der Organisationseinheit, in der der Kläger tätig gewesen ist, - noch - als Abteilung im Sinne der Protokollnotiz Nr. 3 zur Fallgruppe 4 der Vergütungsgruppe I angesehen werden kann.Den Hinderungsgrund, den das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25. Oktober 1995 (4 AZR 479/94) für die Eingruppierung des Stellvertreters eines Abteilungsleiters dann gesehen hat, wenn der Abteilungsleiter in dieser Funktion Mitglied anderer Universitätsgremien ist und er in diesen Funktionen nicht von dem bestellten Stellvertreter vertreten wird, ist mithin für den vorliegenden Fall nicht festzustellen.
- BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 114/97 Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 1996 -;1 Sa 1073/95 - wird zurückgewiesen.